Jul 20

fotographen verklagen kundenGute Fotografen schießen gute Fotos. Gute Fotos machen zufriedene Kunden. Zufriedene Kunden kommen gerne nochmal wieder. Die Kundenkartei wächst. Bei schlechten Fotografen ist das nicht so. Die Kundenkartei ist voller Leichen, weil jeder, der schon einmal da war, nicht nochmal wieder kommt. Wie man sich als ein solcher Fotograf trotzdem über Wasser halten kann, zeigt ein neues Urteil des LG Köln.
Wir verklagen einfach alle Kunden, die einmal da waren und nie wieder kommen, wenn sie ihre Passfotos, Bewerbungsfotos etc. online stellen. Denn auch wenn man meinen würde, dass man zumindest an dem wohl eigensten Bild, nämlich dem Bild von sich selbst, die vollen Nutzungsrechte genießt, sieht die rechtliche Wirklichkeit mal wieder ganz anders aus.
Zumindest, wenn es sich um Bilder handelt, die zu einem bestimmten Zweck angefertig wurden.
Zu Risiken und Nutzungsrechten lesen Sie die Vertragsunterlagen oder fragen Sie Ihren Anwalt oder Fotografen!

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5 Kommentare zu “Dein Bild gehört nicht dir”

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  1. Sebastian meinte:

    Wie die Fotografen wohl reagieren werden, wenn man ihnen beim Fototermin einen Vertrag zur Übertragung aller Nutzungsrechte (auf den Kunden) der geschossenen Fotos vorlegt?

  2. Martin meinte:

    @ sebastian. Ich hab selbiges mal probiert, bzw. nachgefragt, da ich genanntes problem in ähnlicher Form auch schon hatte. Daraufhin wurden mir auf sehr freundliche Art 2 Möglichkeiten nahegelegt. Entweder ich zahle unter den Umständen für das Passfoto 38 Euro oder ich suche mir gefälligst einen anderen Fotografen.

    Ich habe letzteres gewählt und sogar einen gefunden von dem ich für 8 euro 4 Passfotos in hoher Qualität und nochmal fürs Web komprimiert auf CD bekommen habe.

  3. Ullika meinte:

    Tja, da hilft wohl nur eines. Selber lernen, wie man vernuenftige Fotos macht. Ein weisses Laken, ein Halogen Strahler, und eine 1 mal 1 Meter grosse Milchglass Scheibe laesst sich ja wohl einigermassen guenstig beschaffen. Dann noch ‘ne gute Digtal Camera und ein Stativ, dann kann es eigentlich schon fast losgehen mit den “Studio Aufnahmen”.

    gruesse Ullika

  4. Ullika meinte:

    Nachtrag: Mich wuerde mal interessieren, ob es dem Fotostudio missfallen wuerde, wenn besagter Anwald aus der angesprochene News nun anstelle des untersagten Bildes an gleicher Stelle schreiben wuerde:
    “Das einstellen meines Bewerbungsfotos wurde mir gerichtlich durch das Fotostudio [Name], [Adresse(strasse,ort)], [Inhaber] (volle nennung!) untersagt, mit der Begruendung eine Urheber Rechtsverletzung begangen zu haben.”

    Das waere doch bestimmt ‘ne ganz tolle PR fuer das Fotostudio.

    Ich wuerde das ganz locker machen.

    gruesse Ullika

  5. Bend meinte:

    wenns mal so einfach ist mit einem Laken einem Leuchter und ner Digicam. Bei einer guten Nachbearbeitung kann man noch viel herausholen und da muss man leider doch noch etwas mehr können als ein Laken auf zu hängen oder auf einen Auslöser zu drücken. Aber für den Durchschnitt reichts bestimmt auch so…

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