Wenn es etwas gibt, das die Musikindustrie über die Jahre deutlich zu machen versuchte, dann ist es ihre fortwährende Bestrebung, aus uns bösen Kleinkriminellen den idealen Musikkonsumenten zu machen, dessen PC weder Brenner noch Internetanschluss besitzt, der im Plattenladen vor Ort sein Geld für überteuerte CDs aus dem Fenster schmeißt und der keine seiner Platten zum Reinhören an Freunde weitergibt.
Und alle paar Jahre gibt die Politik den Schmerzesschreien der insolvenzbedrohten Industriegiganten nach und lässt das Urheberrecht überarbeiten. Während, das (bei uns) zuletzt im Juli der Fall war, ist wahrscheinlich nur den wenigsten bekannt, dass ihre Rechte dabei erneut und weiter eingeschränkt wurden.
Allgemein sicher konnte man sich ja bislang noch fühlen, wenn man als Besitzer eines Internet-PCs eine sogenannte Tauschbörse (P2P) für den Bezug von Musik verwendete, solange man dabei nicht selbst Musik anbot, die durch Umgehung eines Kopierschutz digitalisiert wurde.
Kompliziert genug, aber nach neuester Rechtsprechung kann nun schon alleine die Nutzung eines solchen Tauschdienstes strafbar sein, das heißt selbst dann, wenn ich nur Dateien herunterlade und nicht anbiete, riskiere ich, dass Sony BMG & Co irgendwann an meine Tür klopfen und die Hände nachträglich aufhalten (vgl. auch News auf Golem)
Zwar hat sich die Zahl der Anfragen von Behörden, die zur Strafverfolgung die Identität von Surfern über die Telekom ermitteln lassen, seit 2003 mehr als versechzigfacht, doch erfolgen keine zehn Prozent davon vor dem Hintergrund eines möglichen Urheberrechtsdelikts.
Warum Strafverfahren wegen Copyright-Verstoß sogar eher abnehmen als zunehmen, wird in einem ausführlichen FAQ auf gulli nun erklärt.
Der Fragenkatalog zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing entstand in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei und ist eine entscheidende Hilfe für alle, die etwas mehr Klarheit in allen Fragen rund um das Thema Filesharing suchen.
Zur Übersicht hier eine kurze Gliederung der vom Text abgedeckten Themen:
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