Spam gibt’s ja nicht nur als eMail. SMS-Spam ist zwar viel seltener, dafür aber umso entnervender. Der BGH bestätigte jetzt ein Urteil, das Mobilfunkprovider verpflichtet, Privatleuten auf Anfrage Auskunft zu erteilen, wer - mit Namen und Anschrift - hinter unerwünschter SMS-Werbung steckt.
Diese Anfrage muss allerdings nicht an den eigenen Mobilfunkprovider gerichtet werden, sondern an jenen, dem der Nummernkreis gehört, aus dem die Spam-Versender-Nummer stammt. Stellt sich mir nur die Frage nach der Wirksamkeit, schließlich lassen sich Absenderkennungen genauso fälschen (spoofing) wie bei eMails.
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20.01.2008 / 17:15h /
Guckt mal hier für weitere Infos:
http://www.netzwerk-des-wissen.....ikel_id=15