Egal ob nun eine naive Hegemann, der ihr Versäumnis offiziell ja schrecklich leid tut oder ein pragmatisch lässiger Frank Schätzing, in dessen Augen das Ganze ja völlig normal sei - die Botschaft ist dieselbe. Plagiaterie ist salonfähig. Zumindest, wenn man sie sich leisten kann. Dass bei derselben Angelegenheit in Grün - namentlich Filesharer, die ihren nächsten Lieblingssong als Mp3 ziehen - haufenweise Existenzen in den Ruin geklagt werden, ist doch unwesentlich.
Aber gut - die können es sich ja auch nicht leisten. Vielleicht sollten sie sich einfach ein Beispiel an der Literaturindustrie nehmen und das tun, was die Gesetzgebung so scheinheilig zu verhindern sucht: das zu Geld machen!
Dass die meisten hier im Lande im irrsinnigen Unglauben leben, wir hätten den Nationalsozialismus mit seiner puristischen Rassenverachtung längst hinter uns gelassen, hängt nicht unwesentlich damit zusammen, dass Diskriminierung heute wesentlich subtiler und damit auch subversiver stattfindet. Nicht so in diesem Fall, bei dem sich neben einem Immobilienverwalter auch das Landgericht Aachen bis auf die arischen Knochen blamiert.
Seit meinem Umzug Kunde bei UnityMedia, habe ich mir heute erstmals einen meiner EVNs genauer angeschaut. Stutzig gemacht hat mich ein Posten im August, wo ich von meinem UnityMedia-Anschluss auf mein Handy telefoniert haben soll. Bei aller Phantasie kann ich mir gerade nicht vorstellen, warum ich so etwas tun sollte. Erinnern kann ich mich nur, zwischenzeitlich den Heim-Anschluss mittels Anklingeln auf dem Handy getestet zu haben. Dass es sich um richtige Telefonate gehandelt hat wird ferner durch eine angeblich kurze Verbindungszeit von einmal einer und einmal vier Sekunden widerlegt:
Wenn man beim abendlichen Zappen über unsinnbabbelnde Ex-BB-Bewohner oder leichtbekleidete Modelcasting-Abfälle stolpert, die einen mit den plumpesten Maschen dazu bewegen wollen, bei unlösbaren Quiz- und Rätsel-Spielchen ‘nen halben Euro dafür auszugeben, dass man an der kostenpflichtigen Hotline mit seiner ohnehin falschen Lösung gar nicht erst durchgestellt wird, dann reden wir von den “einigen Gewinnspielsendungen“, die laut überfälliger Erkenntnis der Landesmedienaufsicht gegen geltende Verbraucher- und Jugendschutzgesetze verstoßen. Wie schön, dass man endlich einschreitet. Und nachdem Privatsender demnächst massiv zur Bußgeld-Kasse gebeten werden, setzt man sich dann wahrscheinlich so um 2020 rum auch mit den Anbietern ähnlicher Maschen im Internet auseinander. Aber dafür muss der Medienaufsicht wahrscheinlich erst einmal jemand verklickern, dass das Internet ja auch ein Medium ist…
Vielleicht mal wieder Zeit für einen neuen Artikel über mein persönliches Sorgenkind Swoopo, oder was meint ihr?
Zunehmende Lauschangriffe durch die Ermittlungsbehörden, jahrelange Überwachung deutscher Bundesbürger durch Industriemonopole. Kein Wunder, dass die Hälfte der Deutschen Vertrauliches bereits nicht mehr am Telefon beredet. Welcher Arbeitnehmer genau wieviel verdient, will man ab demnächst in einer datenschutzwidrigen zentralen Großdatenbank ohne echte Verschlüsselung festhalten. Wo will Deutschland hin?!
Auch die ganz Großen müssen ab und an klein beigeben. Wenigstens nimmt man bei Google den Entzug des Namensnutzungsrechts für Gmail Deutschland nicht ohne eine Prise trockenen Humors:
So! Lange habe ich überlegt, wie ich es schreibe - und am Ende mache ich’s kurz. So kurz wie der Prozess, der Telebid-Betreiber SoFina am vergangenen Dienstag im Landgericht Berlin gemacht wurde. Keine zwei Minuten saßen mein Anwalt und ich auf der Anklagebank, da stand fest: Eine Verhandlung würde dies nicht werden. Nach kurzer Einleitung proklamierte der Vorsitzende der drei Richter in rund vier Sätzen, dass meine 2005 für einen Blogeintrag gewählte Überschrift “Auktionen bei Telebid: Mitbieten und arm werden” eine klare, nicht wörtlich zu nehmende Meinungsäußerung darstellt, die zusammen mit einem Bild nach außen gekehrter Hosentaschen in keinster Weise gewerblich motiviert ist.
Ticktack sagt die Uhr. Und zählt runter: noch knapp sieben Tage. Denn Dienstag in einer Woche ist es soweit. Ich lerne den Geschäftsführer des Vorzeige-Startups Telebid kennen. Leider nur ganz kurz, denn für mehr als ein kurzes Blitzdate vor Gericht hat’s nicht gereicht. Was ich natürlich verstehe, denn ich weiß ja wieviel Zeit der gute Gunnar bereits in Briefe an mich investiert hat. Auf der anderen Seite auch kein Grund zur Trauer, schließlich hat der Moral-Stratege bei der Formulierung seiner sogenannten Einigungsversuche nicht gerade viel Sensibilität gezeigt.
Das Markenrecht ist schon ‘ne heiße Kiste. Vor allem wenn man nicht so recht verstanden hat, wie das Ganze eigentlich funktioniert. Marken stehen für Einzigartigkeit. Sollen sie zumindest. Deswegen sucht man sich als Namen auch meist etwas aus, was so einzigartig ist, dass Menschen denen die Marke ein Begriff ist, niemals auf die Idee kämen sie mit etwas anderem zu asoziieren. Am einfachsten geht das, indem man sich z.b. ein gänzlich neues Wort ausdenkt, mit dem ein Verbraucher entweder gar nichts anfangen kann, oder aber die Verbindung zur Marke herstellt. Zippo wäre da so ein Beispiel. Beliebter sind bei Firmen dagegen Kunstworte, die einen Begriff enthalten, mit dem Leute etwas verbinden können. Zum Beispiel Telebid T-Mobile. Diese unkreative Markenschöpfung der “Deutsche Telekom” erklärt sich aus der trägen Angewohnheit, jegliche Leistungen, Produkte und Geschäftsbereiche mit einem an sich nichtssagenden “T” zu präfixen (siehe auch T-Com, T-Home, T-DSL, T-Online, T-ISDN).
Sie ist durch. Die Online-Durchsuchung. Und zwar nicht unten durch, wie es von vielen Medien seit gestern signalisiert wird. Das, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 27.02. abgesegnet hat, bedeutet nicht etwa einen Sieg für den Rechtsstaat Deutschland, sondern die große Kapitulation vor einer hochgespielten Phantomangst. Und im stillen Kämmerchen lacht sich ein kleiner Mann im Rollstuhl wahrscheinlich gerade ins Fäustchen. Irgendwo ist die altbewährte Taktik mal wieder voll aufgegangen: Fordere mehr als das, was du erreichen kannst, und der Kompromiss, mit dem du dich am Ende begnügen musst, ist immer noch mehr, als das was du eigentlich erreichen wolltest.

Letzten Kommentare